Slide background

Anästhesie

Herzlich Willkommen

Wir sind

eine Anästhesiepraxis mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Organisation, Planung und sicherer Durchführung von ambulanten Anästhesien in allen operativen Bereichen einschließlich Narkosen bei Kindern.

Wir bieten

ein kompetentes Team, aus Fachärzten und spezialisierten anästhesiologischen Assistenzkräften. Eine komplette Ausstattung für alle modernen Verfahren der Anästhesie, Analgosedierung und für die postoperative Betreuung.

Wir sind tätig…

Wir sind im Großraum Stuttgart und in den angrenzenden Regionen in Praxen unterschiedlicher Fachrichtungen tätig. Zuverlässig, kompetent und effizient begleiten wir Sie durch alle Abläufe rund um das ambulante Operieren.

Das Wichtigste in Kürze

 

Was ist vor Ihrer OP zu beachten

 

Einige Tage vor Ihrem OP-Termin wird sich Ihr Narkosearzt/Ihre Narkoseärztin telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. Es ist hilfreich, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt den Ihnen mitgegebenen Narkosefragebogen bereits gelesen und ausgefüllt haben.

Sie dürfen 6 Stunden vor dem OP-Termin nicht mehr essen und 2 Stunden vor der OP nicht mehr trinken. Am OP-Tag sollten Sie auf das Rauchen nach Möglichkeit verzichten.

Falls Sie dauerhaft Medikamente einnehmen, dürfen Sie diese, wenn nicht anders verordnet, zur üblichen Zeit mit etwas Flüssigkeit einnehmen.

Wenn Sie blutverdünnende Medikamente wie Plavix®, Iscover®

 Xarelto®, Clopidogrel®, Aspirin, Marcumar o.ä. einnehmen, machen Sie bitte auch Ihren Operateur darauf aufmerksam.

Die Dosierung von Insulin und von anderen Medikamenten zur Behandlung der Zuckerkrankheit muss individuell angepasst werden. Bringen Sie bitte am OP-Tag Ihren Fragebogen, Ihre Versichertenkarte und ggf. Ihre Untersuchungsergebnisse/Unterlagen vom Hausarzt mit.

Nach Ihrer OP

Verbringen Sie einige Zeit im Aufwachraum unter unserer Beobachtung.

Wenn alle Entlasskriterien erfüllt sind, dürfen Sie in Begleitung einer mündigen Person nach Hause gehen. Für die ersten 24 Stunden nach der OP ist eine Betreuung zu Hause erforderlich. In dieser Zeit dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen, keine Maschinen bedienen, keine wichtigen Entscheidungen treffen.

Narkose bei Kindern

Ihr Kind sollte vor der OP insgesamt gesund sein. Eine besondere Vorstellung beim Kinderarzt oder gar eine Blutentnahme für die geplante Narkose ist bei gesunden Kindern aus anästhesiologischer Sicht nicht erforderlich. Wenn Ihr Kind vor der geplanten OP einen leichten Schnupfen/laufende Nase ohne Fieber, Husten und ohne weitere Krankheitszeichen hat, kann eine Narkose sicher durchgeführt werden. Sollte Ihr Kind außer Schnupfen noch eines oder mehrere der genannten Symptome zeigen, muss der OP-Termin verschoben werden. Bitte informieren Sie uns und Ihren Operateur frühzeitig!


Ihr Kind darf 6 Stunden vor der OP nicht mehr essen. Bis 2 Stunden vor der OP sind klare Flüssigkeiten wie Wasser oder Tee (keine Milch!) in geringen Mengen erlaubt.


Bei jüngeren und wenig kooperativen Kindern kann die Narkose durch das Einatmen von Sauerstoff-Narkosegasgemisch für die Dauer von 1-2 min. eingeleitet werden. Die trotzdem notwendige Venenpunktion findet dann erst im Schlaf statt. Bei älteren und kooperativen Kindern (in der Regel ab dem Grundschulalter) kann oft eine Venenpunktion problemlos vor der Narkoseeinleitung durchgeführt werden. Diese Art der Narkoseeinleitung ist insgesamt vorteilhafter.
In beiden Fällen dürfen Sie bei Ihrem Kind bleiben, bis das Kind einschläft. Für die Dauer des Eingriffs verbleiben Sie im Wartezimmer. Nach der OP wird Ihr Kind in einen überwachten Bereich – in den Aufwachraum verbracht. Hier dürfen Sie dazu kommen und sind bei Ihrem Kind, wenn es aufwacht.
Nach der OP kann es passieren, dass ihr Kind zuerst unruhig sein wird. Das ist eine mögliche und vorübergehende Nebenwirkung der Narkose im Kindesalter, die v.a. nach einer Maskeneinleitung auftreten kann.
Wenn Ihr Kind ausgeschlafen hat, dürfen Sie es mit nach Hause nehmen. Wenn möglich, lassen Sie sich mit dem Auto abholen, so können Sie sich auf dem Weg nach Hause besser um Ihr Kind kümmern. Die nächsten 24 Stunden sollten Sie Ihr Kind zuhause beobachten. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Ihren Operateur, Narkose- oder Kinderarzt.

Narkose beim Zahnarzt

Alle ärztlichen Leistungen, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden unterliegen strenger Reglementierung durch die Krankenkassen und müssen laut SGB V den Kriterien „wirtschaftlich, ausreichend und medizinisch notwendig“ entsprechen. Aus diesem Grund ist es uns nicht möglich, auch wenn es in vielen Fällen sinnvoll und für den Patienten schonender wäre, eine Narkose für die Behandlung beim Zahnarzt zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen.In folgenden Fällen werden Narkosen für eine zahnärztliche Behandlung von den Krankenkassen übernommen:

  • Kinder unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten und deshalb unter örtlicher Betäubung nicht behandelt werden können
  • Patienten, die wegen mangelnder Kooperation bei geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen eine Vollnarkose brauchen
  • Patienten, die schwere, ärztlich anerkannte Angstreaktionen zeigen (fachärztliches psychiatrisches Attest erforderlich) und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können. Hier sind leider weder ein Hinweis auf Angst vor einer zahnärztlichen Behandlung noch eine Bestätigung vom Hausarzt als Begründung ausreichend.
  • Patienten, bei denen Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel wegen einer organischen Erkrankung oder Allergie nicht eingesetzt werden dürfen Patienten, denen ein größerer chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann.
  • Wenn Anästhesieleistungen nicht in die Leistungspflicht Ihrer Krankenkasse fallen, ist es dennoch möglich, eine Narkose zu bekommen, allerdings müssen die Kosten dafür vom Patienten selbst getragen werden.
  • Wenn Sie sich für einen Eingriff in Narkose oder Analgosedierung entschlossen haben, wird Ihr Anästhesist mit Ihnen eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen. Im Rahmen des Vorgesprächs mit Ihrem Anästhesisten können Sie sich neben der medizinischen Information und Aufklärung auch über die individuell auf Sie zukommenden Kosten und die Zahlungsmodalitäten beraten lassen.